Stand: 14.07.2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Eventagentur

HUNTER-Racing Punkt DE (EHR)

01. Geltungsbereich

HUNTER-Racing Punkt DE  (HR) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. HR  ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von HR  (www.hunter-racing.de).  Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so ist HR berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

02. Vertragsangebot, Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenauftrags durch HUNTER-Racing Punkt DE mit der ersten Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden bedarf. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsangebotes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot.

 

03. Geschäftsablauf

Die Eventagentur HUNTER-Racing Punkt DE (HR) vermittelt auch Leistungen im direkten und indirekten Umfeld des Motorsportes. Jeder Geschäftspartner, der insbesondere organisatorisch mit HR in Verbindung steht, erkennt mit seiner eigenhändigen Unterschrift die Bedingungen dieser AGB an.

Anfragen / Aufträge sind schriftlich an HR zu stellen und zu bestätigen. Mündliche Absprachen sind in einer geeigneten Form zu dokumentieren / bestätigen.

Für alle Agenturleistungen (außer Angebotserstellung) fallen Kosten / Gebühren an, die nach Absprache auch konkrete Leistungsausgleiche sein können.

Sollte es erforderlich werden, dass HR-Geschäftspartner an HR-Kontakte vermittelt werden, sind diese ausschließlich zu vorbestimmten Zwecken berechtigt Geschäftsabsprachen zu treffen. Weitere Geschäftsabsprachen sind nur über HR möglich, um einen geordneten Geschäftsablauf zu gewährleisten.

Vertrauliche Geschäftsunterlagen in jeder Form dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch den Kooperationspartner an Dritte weitergegeben werden.

Diese Handlungsabläufe gewährleistet HUNTER-RACING PUNKT DE auch dem Vertrags-/ Kooperationspartner.

 

04. Vertragsgrundlagen

Sofern HR ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden über sein momentan bestehendes Unternehmen, Angaben über beabsichtigte Veranstaltungstermine und/oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens HUNTER-Racing Punkt DE wirksam.

 

05. Lieferung / Leistungen

HUNTER-Racing Punkt DE  behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im  Rahmen technischen Fortschritts zu verbessern. Der Kunde wird die zur Verfügung gestellten Gegenstände pfleglich behandeln und Schäden nach Nutzung  unverzüglich melden. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Kartnutzung beruhen, stellt der Kunde HUNTER-Racing Punkt DE frei.

 

06. Vorkasse / Rechnungen

Grundsätzlich gilt, dass die vom Auftraggeber gebuchten Veranstaltungen vor den Stornofristen komplett bezahlt werden. Anzahlungen und Sonderregelungen bedürfen der Schriftform und der Gegenzeichnung durch HUNTER-Racing Punkt DE.

 

07. Verhalten auf der Kartbahn

HUNTER-Racing Punkt DE besitzt keine Kartbahn, so dass bei einer Veranstaltung die AGB und Verhaltensvorschriften der jeweiligen Kartbahn einzuhalten sind. Vor Ort müssen die Inhalte der Haftungserklärung/en von jedem Teilnehmer durch  eigenhändige Unterschrift bestätigt werden.

Vermittelt / veranstaltet HUNTER-Racing Punkt DE Events, die keine Kartrennen sind,  gelten die entsprechenden speziellen AGB und Verhaltensvorschriften des Leistungsanbieters analog.

 

Grundsätzlich gilt:

Jeder Fahrgast hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder verletzt werden. Die Ausrüstung jedes Fahrgastes muss vollständige eng anliegende Kleidung, festes Schuhwerk, Vollvisier-Integralschutzhelm und evtl. Handschuhe umfassen. Lange Haare müssen mit einem Gummi zusammengebunden und vollständig unter dem Helm verstaut werden. Halstücher und  Schals müssen vor dem Fahren unbedingt ausgezogen werden.

Während des Fahrbetriebes ist folgendes zu beachten. Es darf nur in die vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren werden. Es gelten die (ausgehängten) Flaggenregelungen des DMSB und die Regeln  der StVO. Hinweise der Streckenposten und des Bahnpersonals sind strengstens zu  befolgen. Bei einem Zwischenfall auf der Bahn darf das Kart auf keinen Fall verlassen werden. Der stehen gebliebene Fahrer muss deutlich den rechten Arm in die Höhe ausstrecken und auf Hilfe durch das Streckenpersonal warten. Der vorherige Genuss von alkoholischen Getränken und/oder Rauschmittel nach dem BTMG (Betäubungsmittelgesetz) ist verboten und führt zum sofortigen Fahrverbot. Die Fahrgeschwindigkeit ist der jeweiligen Situation anzupassen. Die Nichtbeachtung einer der vorgenannten Regeln berechtigt HUNTER-Racing Punkt DE zum sofortigen Ausschluss des Fahrgastes.

 

08. Preise und Zahlung

HUNTER-Racing Punkt DE ist berechtigt, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu erhöhen oder zu senken. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist HUNTER-Racing Punkt DE berechtigt, Zinsen in Höhe von 6%  p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. HR stellt seine Leistungen unmittelbar in Rechnung. Rechnungen an Firmen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

09. Haftung

HR übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere Sachschäden oder Personenschäden, insbesondere, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurück zu führen sind. Haftpflichtansprüche der Gäste gegen den Eigentümer und gegen die von diesem mit der Unterhaltung der Kartbahn beauftragten Personen sind  ausgeschlossen.

 

10. Datenschutz

HR speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt HUNTER-Racing Punkt DE auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Die Personendaten, die im Rahmen der Mitgliedschaft im HR-Fahrerpool erhoben werden, bleiben bis zur Beendigung der Mitgliedschaft gespeichert. HR wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit es ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. HR wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als HR verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

HR weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Netz übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

 

11. Recht am eigenem Bild

Der Teilnehmer willigt grundsätzlich ein, dass die Fotos (Analog / Digital) und Videoaufnahmen, die im Rahmen der Veranstaltung durch HUNTER-Racing Punkt DE  und/oder durch beauftragten Dritten hergestellt werden, für Print- und Internetmedien genutzt werden. Der Teilnehmer kann jederzeit schriftlich dieses Recht einschränken oder verbieten. Die Aufnahmen bleiben Eigentum von HUNTER-Racing Punkt DE.

Bilder etc., die HR Inhalte (auch Personen) wiedergeben, dürfen grundsätzlich der viralen Veröffentlichung zugänglich gemacht werden, sofern sie privater Natur sind und insbesondere dem Image von HR nicht schaden.

Externe Stellen / Personen, die bei HR-Veranstaltungen mit exklusiver Vergabe von z.B. Werbe- und Bildrechten die Veranstaltung dokumentieren, benötigen dafür und für die Veröffentlichung / Vermarktung die schriftliche Genehmigung von Hunter-Racing.

HR kann jederzeit seine eigenen  Wort-/ Bildrechte geltend machen. In diesem Fall ist die Entfernung oder Bearbeitung von Bilder und Videos, die nicht von HUNTER-Racing Punkt DE und/oder beauftragten Dritten erstellt wurden (also von den Teilnehmern und Zuschauern veröffentlicht werden)  vom Rechteinhaber / dem Abgelichteten selbst zu veranlassen.

Werden Personen und/oder Firmen Aufträge zur Bildbearbeitung erteilt (Logoerstellung etc.) tritt der Beauftragte automatisch alle Bildrechte an den Auftraggeber / Hunter-Racing ab. Auch wenn der Auftrag nur zum Teil ausgeführt werden konnte.

 

12. Schlussbestimmungen

Jegliche  Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Vollkaufmann ist, Bad Schwalbach. Für HUNTER-Racing Punkt DE auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechtes. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zwecke der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

13. Stornogebühren

Bei Stornierung einer Veranstaltung / Buchung fallen folgende Kosten an:

 

08-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:  35% des Auftragswertes

04-07 Tage vor Veranstaltungsbeginn:  50% des Auftragswertes

01-03 Tage vor Veranstaltungsbeginn:  75% des Auftragswertes

 

Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Sollte durch diese Handlung weitere Kosten verursacht werden, die im direkten Zusammenhang mit der Veranstaltung / Buchung stehen, hat der Auftraggeber für diese aufzukommen.

Stornierungen sind nur schriftlich möglich!

 

 

14. KART BUNDESLIGA

Stephan Opitz ist Markeninhaber der KBL–KART HR BUNDESLIGA, KART HR BUNDESLIGA BY HUNTER-RACING, DEUTSCHE HR KARTLIGA, KART BUNDESLIGA BY HR PERFORMANCE LEAGUE

Markenrechtsverstöße werden insbesondere gemäß §§4,14 Markengesetz geprüft. Im Zweifelsfall sind Unstimmigkeiten mit der EHR abzustimmen.

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